Was darf ich und was nicht?
Um eine Übersicht zu erhalten, was ihr in eurem Garten dürft und was nicht, werft zunächst einen Blick in die Gartenordnung. Diese habt ihr bei der Gartenübergabe von uns bekommen. Ansonsten bekommt ihr sie in digitaler Form auch hier.
Sollten weiterhin Fragen bestehen wendet euch an jemanden vom Vorstand.
Es gibt einige Fragen, die immer wieder auftauchen. Hier mal das wichtigste in Kürze:
Darf ich im Sommer ein Planschbecken aufstellen?
Ja, darfst du. Hierzu ein Auszug aus der Gartenordnung:
Erlaubt sind während der Gartensaison:
Transportable Badebecken (Kinderplanschbecken), mit einem Fassungsvermögen von
max. 3 m³ und einer max. Füllhöhe von 0,50 m.
Chemische Wasserzusätze sind nicht gestattet.
Diese Regelung entspricht dem BKleingG, Praktiker-Kommentare, 12. Auflage,
Anhang 6 „Gartenordnung“, 3.6 Badebecken.
Sie wurde mit dem Grünflächenamt der Stadt Dortmund als wesentlicher Eigentümer
des Pachtgrundes als verbindlich abgestimmt.
Ausgehend von einer ca. 80 %tigen Befüllung ergibt sich ein Wasservolumen von
max. 2,4 m³. Dies entspricht einer Wasseroberfläche von 4,8 m² dies entspricht bei
einer Füllhöhe von 0,5 m einer Wasseroberfläche von 4,8 m² z.B. Durchmesser
(innen) max. 2,50 m. (2,4 m³ entsprechen dem durchn. Wasserverbrauch einer
Person an 20 Tagen).
Darf ich ein Trampolin im Garten aufstellen?
Hier gilt ein klares NEIN. Der Stadtverband hat das Aufstellen von Trampolinen ausdrücklich verboten, da eine Nutzung von gartenfremden Personen nicht auszuschließen ist und das Verletzungsrisiko zu hoch ist.
Kann ich ein Gewächshaus aufstellen?
Ja, kannst du.
Ein freistehendes Gewächshaus ist bis zu einer Grundfläche von 10 qm und bis zu
einer Firsthöhe von 2,20 m (Satteldach) je Einzelgarten zulässig.
Es dürfen ausschließlich handelsübliche Gewächshäuser errichtet werden.
Der Boden im Gewächshaus darf keine gegossene Fläche (z. B. Betonfläche) haben.
Ein Punkt- oder Streifenfundament zur Fixierung des Gewächshauses ist jedoch
erlaubt.
Wegeflächen aus Platten, Kies, Schotter oder Verbundpflaster sind erlaubt.
Das Gewächshaus dient der kleingärtnerischen Nutzung und darf nicht
zweckentfremdet (z. B. als Abstell- oder Geräteraum) genutzt werden.
Der Stellplatz des Gewächshauses im Garten ist in Abstimmung mit dem Vorstand
unter den Aspekten der kleingärtnerischen Nutzung wie z.B. Lichteinfall und der
gestalterischen Einbindung in den Garten festzulegen.
Was darf ich denn sonst noch in meinem Garten aufbauen?
Andere bauliche Einrichtungen und deren Standorte bedürfen vor Baubeginn der
schriftlichen Genehmigung durch den Vorstand.
Er hat nach den genehmigten und auf Stadtverbandsebene beschlossenen Richtlinien
und Vereinbarungen zu entscheiden.
Also sprich uns einfach an, bevor du einen Spielturm, eine Überdachung für die Terrasse oder sonstiges baust. So vermeidest du unnötige Kosten und vergebliche Arbeit.
Ich hätte so gerne einen kleinen Teich im Garten
Na dann ran an den Spaten. Aber beachte folgendes:
Feuchtbiotope und Teiche im Garten sind Kleinstgewässer, deren Wasseroberfläche
insgesamt 10 qm nicht überschreiten darf.
Die Abdichtung des Untergrundes erfolgt mit Folie, natürlichen Mineralien wie Ton
oder vorgefertigten Elementen.
Der Einsatz von Beton als Dichtungsmittel ist untersagt.
Weitere Biotope wie z. B. Trockenmauern, Blumenwiesen, Totholzhaufen haben sich
in das Gesamtbild einzufügen.
